Kommentar, Yannick Jacques: CREOS!
Kommentar, Yannick Jacques: CREOS!

Trotz massiven Widerstandes und Mobilisierung des Personals und der Gewerkschaften hatte der Gemeinderat der Stadt Luxemburg bekanntlich am 12. Juli 2010 die Auslagerung der Energienetze in eine nationale Netzgesellschaft beschlossen. Was ist mit dem Personal seitdem geschehen? Was läuft noch immer schief?
Eine sachliche Argumentation, sowie ein korrekter Austausch und das Überprüfen der von Gewerkschaften und Personalvertretungen vorgebrachten Fakten waren in keinster Weise möglich! Der Drang zur Liberalisierung war größer als jegliche Vernunft! Doch stellen sich diese Argumente in den letzten fünf Jahren als berechtigt heraus. Das ausgelagerte Personal der Stadt Luxemburg schwebt noch immer, mit vielen Unklarheiten, in den Reihen von CREOS!
Hierarchie
Trotz mehrheitlichen Versuchen der Personalvertreter wird dem Personal der Stadt Luxemburg noch immer ein anständiges Organigramm verwehrt! Laut damaliger Konvention wurde im Artikel 2.2.7 festgehalten, dass CREOS „nur“ über eine operationelle Befehlsgewalt verfügt und unter anderem das Disziplinarrecht davon ausgeschlossen ist. Dies bedeutet also, dass falls ein Gemeindebeamter innerhalb der Gemeinde Luxemburg die Dienststelle wechseln möchte, er seine Anfrage über den hierarchischen Weg an seinen Arbeitgeber stellen muss, welcher noch immer die Stadt Luxemburg ist. Das Beamtenstatut und die darin festgelegten Rechte und Pflichten eines einzelnen können keineswegs von der Konvention betroffen sein!
Ein Wechseln der Dienststelle eines Gemeindebeamten kann nur vom Schöffenrat beschlossen werden, wobei CREOS über absolut keine Befehlsgewalt verfügt und demzufolge der Schöffenrat die Meinung von CREOS nicht zwingend einholen müsste!
Krankmeldungen
Ebenfalls hier scheint sich CREOS über alle Gesetze hinwegstellen zu wollen! Das Gemeindebeamtenstatut erlaubt den Beamten sich drei Tage ohne ärztliches Attest krank zu melden; bei CREOS ist es allerdings sodass die Beamten sich jeden Tag erneut abmelden müssen! Dies ist durch Artikel 16 der großherzoglichen Verordnung vom 21. Oktober 1987 über die Arbeits- und Urlaubszeiten der Gemeindebeamte geregelt, und wir erinnern in diesem Zusammenhang an eine parlamentarische Frage an den Innenminister Dan Kersch vom 3. März 2015 (QP 953/2015), wobei dieser in seiner Antwort unmissverständlich zu verstehen gab, dass keine Verwaltung interne Vorschriften treffen könne, welche strenger sind als das bestehende Gesetz, da dies sonst im Widerspruch zu dem Grundsatz der Hierarchie der Rechtsnormen stünde.
Auch bei den Urlaubsanfragen werden bestehende Gesetze einfach ignoriert! Dem Personal werden nur noch halbtägige Urlaubsanfragen genehmigt, nicht etwa einzelne Stunden. Da diese auch in Gruppen von mindestens vier Leuten arbeiten, wird kein langfristiger Urlaub an Einzelne mehr vergeben, sondern nur noch an die ganze Gruppe.
Formationen
Die Stadt Luxemburg bietet dem Personal jährlich eine „Journée Santé“ an. Dem ausgelagerten Personal wurde eine Teilnahme stets verweigert, da CREOS ähnliche Formationen anbieten würde, so die Argumentation. Dies kommt einem Einschreiten in die Rechte des Personals der Stadt Luxemburg gleich. Und das durch eine Verwaltung, welche ausschließlich über eine operationelle Befehlsgewalt verfügt.
Uns reicht’s!
Wir appellieren an die Verantwortlichen der Stadt sich ohne Wenn und Aber für die Rechte ihres Personals einzusetzen! Es ist deren Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass das gesamte Personal gleich behandelt wird, egal ob ausgelagert oder nicht. Das Personal der CREOS ist kein Personal zweiter Klasse!
Sollten die Bedingungen für das Personal, das an CREOS ausgelagert wurde, nicht schnellstens verbessert werden, werden wir an gewerkschaftlichen Maßnahmen nicht mehr vorbeikommen! Auch der größte Netzbetreiber hat seine Pflichten!
Yannick Jacques
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