Gratis öffentlicher Transport
Gratis öffentlicher Transport

Pressemitteilung:
Gratis öffentlicher Transport
Für sichere, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und massive Neueinstellungen
Die Zufriedenheit der Kunden sollte im öffentlichen Transport unser aller Ziel sein!
Als erstes Land der Welt möchte Luxemburgs neue Regierung Anfang 2020 den öffentlichen Nahverkehr komplett kostenlos anbieten. Um diese Dienstleistung umzusetzen müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen!
Da dies momentan nicht der Fall ist müssen wir die Regierungsinitative mit einem deutlichen NEIN beantworten. Der Gratistransport kann nicht von den Unzulänglichkeiten im öffentlichen Transport ablenken, wie sie tagtäglich von den Benutzern wahrgenommen werden. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und eine exzellente Kundenbetreuung müssen zum Markenzeichen des öffentlichen Transportes in Luxemburg werden. Der konsequente Infrastrukturausbau, die Materialbeschaffung und vor allem die Ausstattung mit genügendem und qualifiziertem Personal sind hierbei eine wichtige Vorbedingung.
Der Landesverband warnt eindringlich davor, dass auf Ebene der CFL-Generaldirektion, in Erwartung des Gratistransportes, Vorabentscheidungen in punkto Personalausstattung in den Zentraldienststellen, in den Bahnhöfen und Zügen getroffen werden.
Für uns als Landesverband müssen u.a. nachfolgende Bedingungen vor einer etwaigen Einführung des gratis öffentlichen Transports erfüllt sein.
Für einen neuen „ Contrat de service public“mit 15 Jahren Laufzeit
Der „Contrat de service public de transport de voyageurs par chemins de fer et par route“ muss umgeändert werden. Als FNCTTFEL-Landesverband fordern wir, dass ein neuer unterschriebener contrat de service public, mit 15 Jahren Laufzeit vorliegt bevor der Gratis-Transport eingeführt wird. Für uns ist es absolut wichtig, dass die Arbeitsplätze bei der Eisenbahn erhalten und ausgebaut werden. Die Kundenbetreuung muss zusätzlich durch qualifiziertes Personal verstärkt und verbessert werden.
Um die Anforderungen des aktuellen „contrat de service public“ zu erfüllen, muss in Zukunft massiv Personal eingestellt werden. Das gesamte Angebot im öffentlichen Transport sowie in den Bahnhöfen muss ausgearbeitet werden, dies im Sinne der Reisenden.
Um Geisterbahnhöfe zu verhindern, ist es extrem wichtig, die personelle Präsenz auf allen Bahnhöfen zu verbessern und die Bahnhöfe die bereits geschlossen wurden, wieder zu eröffnen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Artikel 9 des Vertrags hinweisen, der beinhaltet, dass der Kunde bestmögliche Informationen erhält. Diese Maßnahme kann man nur mit qualifiziertem Bahnpersonal umsetzen.
Wir fordern außerdem, dass die Dienstleistungen in den einzelnen Bahnhöfen an die Tabelle des Anhangs 5 der Verordnung überarbeitet werden und dass dieser Anhang gemeinsam an die Gegebenheiten sowie die Ansprüche der Kunden angepasst wird.
Um die öffentlichen Personenverkehrsdienste optimal nach den Bedürfnissen der Bevölkerung gestalten zu können, müssen die Dienstleistungen ständig kontrolliert werden. Laut Artikel 30 des
Vertrages sollen regelmäßig Kontrollen sowie Audits durchgeführt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss dies von unserem qualifizierten Personal den sogenannten „Contrôleur de route“ sowie vom RGTR-Bahnkontrollpersonal überprüft werden. Diese Überprüfungen sollen bei allen Anbietern durchgeführt werden (RGTR, AVL, TICE, CFL, Luxtram).
Momentan erwartet der Kunde beim Kauf seiner Fahrkarte, dass er eine optimale Dienstleistung erhält. Der Anbieter sowie der Kunde sind an einige Betriebsbestimmungen gebunden. Für den Kunden müssen die allgemeinen Beförderungsbestimmungen bekannt sein. Diese Bestimmungen werden in den Bahnhöfen ausgeschildert. Werden die Fahrkarten in Zukunft gratis, muss man von einer Freifahrkarte sprechen. Als Landesverband fordern wir, dass diese Freifahrkarten weiterhin vom Personal in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den Bahnhöfen an unsere Kunden abgegeben werden.
Außerdem fordern wir, dass diese Freifahrtkarten nummeriert sowie an die allgemeinen Beförderungsbestimmungen gebunden sind. Möchte ein Bahnkunde die 1. Klasse benutzen, muss diese an die Bestimmungen der Freifahrkarten gebunden sein.
Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit mit dem Fahrschein die Park & Ride Parkplätze zu benutzen. Diese Einrichtungen ermöglichen den Autofahrer, ihre Fahrt mit dem öffentlichen Transport fortzusetzen. Diejenigen, die diese Parkplätze nutzen, haben die Möglichkeit dies in Verbindung mit ihrer Fahrkarte 24 Stunden lang kostenlos zu nutzen. Diese Dienstleistung soll in Zukunft an den Freifahrtkarten gebunden sein.
Luxemburg, den 15. Januar 2019
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