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Gremien

Verbandskongress

Der Kongress ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er vertritt die Gesamtheit der Mitglieder und entscheidet endgültig über alle den Landesverband betreffenden Fragen.

Ein ordentlicher Kongress findet alle 4 Jahre statt.

Der 62. Kongress des Landesverbandes fand am 18. und 19. Oktober 2002 statt.
Wegen der gespannten Lage bei der CFL kam es am 10. März 2003 kam es zu einem ausserordentlichen Kongress.
Der 63. Kongress fand am 16. und 17. Juni 2006 statt.

Die Zusammensetzung des Kongresses ist folgende:

  1. den Mitgliedern des Nationalvorstandes und des Verbandsrates
  2. den Vorstandsmitgliedern der einzelnen Vereinigungen (Präsident/in, Sekretär/in und Kassierer/in)
  3. den Delegierten der Vereinigungen
  4. den Delegierten der Sektoren
  5. drei Vertretern/innen der Jugendabteilung, die von ihrem Führungsgremium bestimmt werden
  6. drei Vertreterinnen der Frauenabteilung, die von ihrem Führungsgremium bestimmt werden.
  7. den Delegierten der Berufssektionen die in keinem in Artikel 4 aufgeführten Sektor sind. Sie haben Anrecht auf einen Delegierten pro 100 Mitglieder oder für die Bruchzahl von 50.

Für Einzelheiten hinsichtlich der Bestickung des Kongresses, siehe die Verbandsstatuten , Kapitel 2.1. Der Kongress - Artikel 16.

Zum Funktionnieren des Kongresses siehe die Verbandsstatuten , Kapitel 2.1. Der Kongress, Artikel 17-26.

 

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