Resolution III: Für qualitativ gute öffentliche Dienstleistungen
Das Recht auf Gesundheit, Energie und ausreichend sauberes Trinkwasser, Mobilität, Kommunikation und eine intakte Umwelt, qualifizierte Betreuung der Kinder und qualifizierte Fürsorge im Alter oder Krankheitsfall, das Recht auf Schule, Weiterbildung und Kultur sind die elementarsten Grundbedürfnisse der Menschen.
Nur die öffentliche Hand ist Garant dafür, dass für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Unterschied den gleichen Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen haben.
Der 63. ordentliche Kongress des FNCTTFEL-Landesverbandes tagend am 16. und 17. Juni 2006 im Casino Syndical in Bonneweg
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weist auf das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf qualitativ gute öffentliche Dienstleistungen hin,
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wehrt sich entschieden dagegen, dass diese Dienstleistungen zur Ware werden, liberalisiert und in die Hände der Privatwirtschaft ausgelagert, über privat-öffentliche Partnerschaften (PPP) oder über den Weg der „sous-traitance“ organisiert respektive „établissements publics de droit privé“ übertragen werden,
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fordert in der Konsequenz, dass diese Dienstleistungen als öffentliche Daseinsvorsorge in den Händen von Staat und Gemeinden bleiben müssen.
Damit aber auch in Zukunft eines jeden Anrecht gewahrt bleibt, weist der Kongress die Anwendung des Kostendeckungsprinzips beim Angebot dieser Dienstleistungen zurück.
Der Kongress fordert
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von den Politikern die Erbringung dieser wichtigen Grundbedürfnisse in den Händen von Staat und Gemeinden zu belassen,
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genügend öffentliche Gelder für qualitativ gute Dienstleistungen bereitzustellen. Diese Gelder sollen u.a. auch dazu dienen, genügend qualifiziertes Personal bei Staat und Gemeinden zu beschäftigen, um eine gute öffentliche Dienstleistung zu gewährleisten,
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dass, diese Beschäftigten zu ihrer besten sozialen Absicherung ausschließlich unter dem Statut des öffentlichen Beamten eingestellt werden. Gute Arbeits- und Sozialbedingungen sind ein Ansporn für die Erbringung einer bestmöglichen Leistung.
Der Kongress
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zeigt sich zufrieden, dass auf Druck des FNCTTFEL-Landesverbandes die Energie-Netze in der Stadt Luxemburg nicht ausgelagert wurden,
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begrüßt die Verweigerung des Europaparlamentes zur Liberalisierung der Wasserversorgung,
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fordert das Europaparlament auf, die Wasserversorgung als Befriedigung eines Grundbedürfnisses der öffentlichen Hand zu übertragen,
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bedauert, dass in anderen Versorgungsbereichen die Liberalisierung weiter vorangetrieben wird.
Der Kongress kann nach wie vor nicht mit der welt- und europaweiten Liberalisierungspolitik einverstanden sein (Beispiele: Bolkestein-Richtlinie, GATS-Verhandlungen).
Zusammen mit den befreundeten nationalen und internationalen Gewerkschaften und den Organisationen der Zivilgesellschaft wird der FNCTTFEL-Landesverband sich einsetzen für ein soziales Europa mit wirklich guten und qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen, welche den Bedürfnissen des 21. Jahrhunderts angepasst sind.
Der Kongress ruft die Regierung und die Gemeinden auf, ihrer Pflicht zur weiteren Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen nachzukommen und sie im Interesse der Bevölkerung weiter auszubauen.
Luxemburg, den 17. Juni 2006




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