Beim Fahrplanwechsel Kundenwünsche beachten!
Beim Fahrplanwechsel Kundenwünsche beachten!
Im öffentlichen Transport gehören Fahrplanwechsel zur Regel. Sie sollen so ausgerichtet sein, dass sie eine Verbesserung des Angebots für die Kundschaftmit sich bringen. Am 1. Mai dieses Jahres fand ein Fahrplanwechsel im RGTR System statt.
Es wäre ratsam gewesen, die Kundschaft über ihre Interessenvertretungen, siehe AÖT, (Aktion Öffentlicher Transport) im Vorfeld zu konsultieren.
Seit annähernd 30 Jahren gibt es die „Aktion Öffentlichen Transport“ (AÖT). Sie hat in dieser Zeit viele wichtige Vorschläge zur Verbesserung des Angebots und der Qualität im öffentlichen Transport gemacht.
Wir sind überzeugt, dass die AÖT das auch in Zukunft gut machen wird und sich weiterhin für einen qualitativ guten kundenorientierten öffentlichen Transport einsetzen wird.
So finden wir es überflüssig, dass im zuständigen Ministerium geplant ist, einen nationalen Kundenbeirat einzusetzen.
Die AÖT wird von vielen Organisationen aus der Zivilgesellschaft getragen. Durch diese Zusammensetzung ist für den Landesverband, die AÖT mehr als berechtigt sich der Kundenwünsche anzunehmen. Ihre langjährige Erfahrung und die der im Transportsektor tätigen Gewerkschaften, sind die beste Garantie dafür, die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden wirksam beim zuständigen Minister und bei allen für den Transport zuständigen Instanzen, zu vertreten.
Das Nachhaltigkeitsministerium hat bereits mehrfach eine „Stategie zur Verbesserung des öffentlichen Transportes“ angekündigt. Die „Aktion Öffentlichen Transport (AÖT) sollte auch in diesem Dossier ihre Erfahrung einbringen können.
Mitgeteilt vom FNCTTFEL-Landesverband am 12. Mai 2011
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Die Pressemitteilung des Landesverbandes 176.88 Ko