Gehälterreform: Zwei Mal falsch, Herr Minister!
Gehälterreform: Zwei Mal falsch, Herr Minister!
Zwei Mal falsch, Minister Biltgen!
Am Montag und am Dienstag dieser Woche hatten der FNCTTFEL-Landesverband und der OGBL in einer Pressemitteilung, respektive durch Protestaktionen, die Teilnahme aller repräsentativen Gewerkschaften im öffentlichen Sektor an den sie alle betreffenden Verhandlungen für die Gehälterreform gefordert. Daraufhin hat der zuständige Minister François Biltgen der Presse gegenüber erklärt, „von Verhandlungen kann derzeit noch keine Rede sein, vielmehr ist es an den Ministern, ihre Vorstellungen über die geplanten Änderungen im Beamtendienstrecht darzulegen, wobei die geplante Absenkung der Praktikantengehälter und die Einführung eines Leistungsbewertungssystems nach wie vor die Hauptstreitpunkte darstellen.“ Was verhindert, möchten wir dazu wissen, diese „Gespräche“ mit allen im öffentlichen Sektor vertretenen Gewerkschaften zu führen?!
Mit den eigentlichen Verhandlungen, heißt es, wollen die Ressortminister François Biltgen und Octavie Modert nach Pfingsten anfangen. Und „weil es bei den Verhandlungen um statutarische Neuerungen geht, die ausschließlich die Staatsbediensteten betreffen, ist die CGFP als national repräsentative Gewerkschaft des öffentlichen Diensts der alleinige Gesprächspartner der Regierung.“ „Den Forderungen des OGBL und des FNCTTFEL, die in die Verhandlungen über die Beamtendienstrechtsreform einbezogen werden wollten, erteilt der Minister eine klare Absage.“
Zwei Mal falsch, Herr Minister! Erstens betreffen die Verhandlungen nicht nur das Statut der Staatsbediensteten, sondern auch deren Laufbahnentwicklung und die Reform von deren Aufstiegsmöglichkeiten, und, zweitens, betreffen diese nicht nur die Staatsbediensteten. Beispielsweise werden die Gehälter der Gemeindebediensteten laut Gesetz strikt an die Gehälter der Staatsbediensteten angelehnt (*). Auch das Statut des Gemeindebeamten wird direkt von dem der Staatsbeamten abgeleitet. Die Gehälter der Eisenbahner hängen ebenfalls direkt von der Entwicklung der Laufbahnen beim Staat ab.
Und die Regierung hat vor die verschiedenen Statuten noch enger aneinander anzulehnen.
Die Verhandlungen haben direkte Auswirkungen auf das Statut und die Gehälter der Staatsbediensteten, der Gemeindebeamten, Eisenbahner und anderen Bereiche des öffentlichen Sektors. Folglich müssten diese Verhandlungen auch mit den national repräsentativen Gewerkschaften der Gemeindebeamten (FGFC und Landesverband), der Eisenbahner (Landesverband und Syprolux) und der anderen Bereiche des öffentlichen Sektors geführt werden (OGBL und LCGB).
Wir wollen nicht zulassen, dass elementar demokratische Prinzipien mit Taschenspielertricks über den Hauf geworfen werden!
(Mitgeteilt vom FNCTTFEL-Landesverband am 26. Mai 2011)
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(*) Art. 22. des allgemeinen Gemeindebeamtenstatuts : «Le fonctionnaire jouit d’un traitement dont le régime est fixé par règlement grand-ducal, par assimilation «en principal et accessoires» modalités et délais, à celui des fonctionnaires de l’Etat, en tenant compte, le cas échéant, de la situation spéciale de la fonction communale.)