Kritik der CGFP an der Reform: Anfang vom Widerstand oder Schattengefechte?
Kritik der CGFP an der Reform: Anfang vom Widerstand oder Schattengefechte?
Knapp 5 Monate nachdem die CGFP das Abkommen mit der Regierung zur Reform von Statut und Gehältern im öffentlichen Dienst unterschrieben hat, übt sie öffentlich Kritik am Reformpaket der Regierung. Dieses „weiche in den entscheidenden Punkten vom Verhandlungsergebnis ab“, die Regierung solle sich „an die Abmachung halten“ und „das Papier so überarbeiten, dass es dem Verhandlungsergebnis auch entspreche“. Und damit wären alle Probleme vom Tisch?
In ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember 2011 monierte die CGFP insbesondere drei Punkte, bei denen die Regierung sich nicht an die Abmachung halten würde. „Das gelte zunächst einmal für die Reform der Anwärterzeit, bei der es nicht nur darum gehe, die Entschädigungen der angehenden Beamten zu kürzen, sondern die sogenannte Stage- als wirkliche Ausbildungszeit derart zu gestalten, dass sie ihren Namen auch verdiene“, heißt es von Seiten der CGFP. In anderen Worten, die CGFP bestätigt ihr Einverständnis mit einer Kürzung der Entschädigung während der Stage-Zeit, wenn die neuen Beamten im Gegenzug eine intensivere Schulung auf dem INAP zugutekommt. Und mit beidem können wir nicht einverstanden sein, weder mit der Kürzung der Entschädigung, die je nach Laufbahn bis zum Mindestlohn herabgesetzt werden soll, noch mit einer Verlängerung der Ausbildung während der Stage-Zeit. Wir fordern hingegen, dass die Stage-Zeit den wirklichen Bedürfnissen entsprechend gekürzt werden soll und in keinem Fall auf drei Jahre verallgemeinert werden darf. Für uns ist eine dreijährige Stage-Zeit mit gekürzter Entschädigung nicht nur eine unannehmbare Sparmaßnahme auf Kosten der neuen Beamten, die sich früher oder später auch negativ auf die jetzigen Beamten auswirken wird, sondern stellt ebenfalls eine ungerechtfertigte dreijährige Probezeit dar, während derer der betreffende Beamtenanwärter jederzeit entlassen werden kann!
Zum zweiten verlangt die CGFP, so wie sie dies rezent in ihrer Stellungnahme vom 5. Januar 2012 nochmals weiderholt, dass „der von Regierungsseite in Vorschlag gebrachten Korrektionsmechanismus, der, entsprechend den Abmachungen, nicht nur zum Zeitpunkt der Festanstellung spielen dürfe, sondern während der gesamten Laufbahn Einbußen wettmachen müsse.“ Dabei geht es indirekt um den Umstand, dass die Regierung nicht nur die Entschädigungen während der Stage-Zeit, sondern – im Gegensatz zu ihren Zusagen – ebenfalls die Anfangsgehälter der einzelnen Laufbahnen kürzen will (siehe unseren Artikel in ‚Le Signal‘ Nr. 18-2011 vom 13. Dezember 2011: „Dennoch Kürzung der Anfangsgehälter“). Und zwar kommt diese Kürzung der Anfangsgehälter davon, dass den künftigen Beamten verschiedene Zeiten bei der Berechnung der individuellen Laufbahn nach der endgültigen Ernennung nicht mehr angerechnet werden sollen. Unter anderem soll die Stage-Zeit, die bisher bei der Aufstellung der Laufbahn zu 100% angerechnet wurde überhaupt nicht mehr angerechnet werden. Die Zeit zwischen dem normalen Eintrittsalter in den öffentlichen Dienst (dem so genannten „âge fictif de début de carrière“) und der ersten Beschäftigung, die bisher zur Hälfte anerkannt wurde, will die Regierung künftig ebenfalls nicht mehr anerkennen.
Korrekturmechanismus
Dies hat als Resultat, dass die meisten neuen Beamten ab 1. Januar 2013 bei ihrer definitiven Ernennung eine niedrigere Einstufung erhalten, als bisher. Und diese niedrigere Einstufung wird sich nicht nur auf ein niedrigeres Anfangsgehalt auswirken, sondern während der gesamten Laufbahn (inklusive auf eine niedrigere Pension) auswirken!
Da dabei verschiedene neue Beamte sogar noch niedriger eingestuft werden, als die niedrigste Einstufung bisher, und zwar im 3. Echelon ihres Anfangsgrades, während bisher das 4. Echelon als Minimum galt, hat die Regierung vorgeschlagen diesen Unterschied von einer Biennale während dem ersten Jahr auszugleichen. Die CGFP fordert nun, dass diese Ausgleichsbiennale nicht nur während einem Jahr, sondern während der gesamten Laufbahn ausbezahlt wird, so als wäre das Problem der gekürzten Anfangsgehälter damit gelöst. Doch dem ist leider nicht so! Immerhin werden zahlreiche neue Beamte durch die Nichtanrechnung verschiedener Vordienstzeiten und der Nichtanrechnung der Stage-Zeit mindestens 2-3 Biennalen verloren gehen. Dies durch einen Korrekturmechanismus von einer Biennale ausgleichen zu wollen, ist für uns völlig ungenügend! Wir verlangen dass die Anrechnung der Vordienstzeiten überhaupt nicht gekürzt wird, dann aus dieser Änderung ergeben sich die gekürzten Anfangsgehälter, die für uns inakzeptabel sind und den
Zusagen der Regierung in dieser Angelegenheit widersprechen!
Bloß über das Ziel hinaus geschossen?
Zum dritten kritisiert die CGFP in ihrer rezenten Stellungnahme, dass „auch was den neu einzuführenden Bewertungsmechanismus angehe, das nun erarbeitete Reformvorhaben den Abmachungen keineswegs Rechnung trage. Bei der nun vorgelegten Fassung handle es sich noch immer um „ein bürokratisches Monster“, einen Mechanismus, der gekoppelt an aufwändige Mitarbeitergespräche, weit über die Abmachungen hinaus ziele“. Wer der Regierung so viel Freiheit in Sachen Bewertung einräumt, wie die CGFP dies mit ihrem Abkommen vom 15. Juli 2011 getan hat, darf sich nicht wundern, wenn diese mehr als die Handnimmt, die ihr da entgegen gestreckt wurde. Natürlich wehren wir uns ebenfalls gegen diese „bürokratische Monster“ und die aufwendigen Prozeduren, die dort eingeführt werden sollen. Doch scheint uns aber auch, als wolle die CGFP mit ihrer Kritik, die Regierung ziele über die Abmachung hinaus, ebenfalls davon ablenken, dass sie der Bewertung grundsätzlich zugestimmt hat, obschon eine solche dem öffentlichen Dienst und seinem Personal nicht förderlich ist.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Halterung der Lehrergewerkschaft SNER, die der CGFP angeschlossen ist. Sie stimmt der Bewertung, welche die CGFP mitunterschrieben hat zu, jedoch nicht für die Lehrer, sondern nur für die anderen Beamten! Liebe Kollegen von SNE und CGFP, die Bewertung ist Unfug, nicht nur bei Lehrern, sondern auch in den anderen Bereichen!
Die Tatsache, dass die längst fällige Aufwertung verschiedener Laufbahnen, wie bei den sozialerzieherischen oder paramedizinischen Berufen, beim Ingenieur und anderen mehr, erst nach 10 Jahren Dienst in Kraft treten soll, wird in der CGFP-Stellungnahme nicht behandelt, so als sei dies ebenfalls Teil „der Abmachung mit der Regierung“. Für uns bleibt auch dieser Punkt unannehmbar!
Wir bleiben dabei: die längst fällt Harmonisierung der Aufstiegsfristen im „cadre fermé“ fast sämtlicher Laufbahnen, ebenso die längst fällige Aufwertung verschiedener Laufbahnen, rechtfertigt nicht dieses unmögliche Bewertungssystem und auch nicht die geplante und „abgemachte“ Kürzung der Entschädigung während der Stage-Zeit oder die geplante Kürzung der Anfangsgehälter!
Justin Turpel, Le Signal Nr. 1-2012 vom 13. Januar 2012
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