Regierung und CGFP einig - worüber?
Regierung und CGFP einig - worüber?
Am Donnerstag, den 22. März, an dem Tage also, an dem 6.000 Lehrer, Professoren, Lehrbeauftragte und Erzieher sowohl gegen die Bildungspolitik der Regierung, als auch gegen die geplante Gehälterreform demonstrierten, wurden Regierung und CGFP sich über eben diese Gehälterreform einig. Am Dienstag, den 28. März hat die Vorständekonferenz der CGFP mit 65 gegen 20 Stimmen dem Verhandlungsresultat zugestimmt und am kommenden Freitag, den 30. März werden Regierung und CGFP ein diesbezügliches Zusatzabkommen unterschreiben.
Doch worin unterscheidet dieses Abkommen sich vom ursprünglichen Vorhaben der Regierung? – Erst einmal durch eine intensivere Schulung während der Stage-Zeit um so die allgemeine Verlängerung der Stage-Zeit auf drei Jahre und die Kürzung der Entschädigung während der Stage-Zeit besser zu rechtfertigen ... Zum zweiten wurden Regierung und CGFP sich einig die Einstufung der Neuanfänger ab dem 4. Echelon ihres Anfangsgrades, statt – wie im Abkommen der CGFP mit der Regierung am 15. Juli 2011 festgehalten – im 3. Echelon vorzunehmen. Damit soll – theoretisch – eine Kürzung der Anfangsgehälter verhindert werden. Alles andere bleibt so wie von der Regierung geplant!
In anderen Worten: die allgemeine Verlängerung der Stage-Zeit auf 3 Jahre – obschon diese grober Unfug ist – bleibt unangetastet. Die Kürzung der Entschädigung während der Stage-Zeit, teilweise bis auf die Höhe des Mindestlohnes, wird ebenfalls durchgezogen! Über diese drastische Sparmaßnahme auf Kosten der künftigen Bediensteten lacht sich das Patronat ins Fäustchen.
Wir zweifeln ebenfalls daran, dass die Anfangsgehälter der künftigen Beamten durch die Anerkennung des 4. Echelons als Ausgangsbasis nicht mehr gekürzt werden. Die Kürzung der Angangsgehälter ergab sich nämlich nicht vorrangig aus der Tatsache, dass man vorhatte die Anfangsgehälter künftig ab 3. Echelon – statt wie bisher – auf dem 4. Echelon zu berechnen, sondern vor allen aus der Nicht-Anrechnung bestimmter Vordienstzeiten. Wenn die Stage-Zeit nicht wie bisher zu 100% (geplant sind 0%!) und die nicht gearbeiteten Zeiten (Studienzeiten und Auszeiten) zu 50% angerechnet werden, wird es dennoch zu zum Teil drastischen Kürzungen der Anfangsgehälter kommen!
Für uns bleibt das geplante Bewertungssystem ebenso unsinnig wie konterproduktiv; es wird vor allem Konkurrenzdenken und „Paltongszéierei“, statt Teamarbeit und kritisches Denken, fördern.
Alle anderen Kürzungen, wie die Abschaffung der „Majorations d’indice“, bleiben ebenfalls unangetastet. Auch die Tatsache, dass Erzieher, Krankenpfleger, Ingenieurs industriels, … , die schon lange auf Anerkennung ihrer Studien warten, jetzt einzeln 10 Jahre in Warteschleife verbleiben müssen, bevor sie endlich in den Genuss der längst fälligen Aufwertung ihrer Laufbahn kommen, ist für uns ebenfalls eine Frechheit!
Keine Sternstunde
Dieses Abkommen, das die Regierung mit der alleinigen Staatsbeamtengewerkschaft ausgehandelt und jetzt teilweise nachgebessert hat, ist keine Sternstunde für die Bediensteten beim Staat, die sich wirklich Fragen stellen müssen, wie gut ihre Interessen vertreten sind.
Katastrophal und völlig unannehmbar ist jedoch diese Reform ebenfalls auf die Eisenbahn, die Gemeinden, das Sozialwesen und andere so genannte assimilierte Sektoren übertragen zu wollen. Zwar will die Regierung „den Spezifitäten“ dieser Sektoren via Verhandlungen mit deren repräsentativen Gewerkschaften Rechnung tragen, jedoch sollen die „allgemeinen Prinzipien“ dabei unangetastet bleiben.
Dies stellt – neben den Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Ausrichtung dieser Reform – zwei Probleme.
Erstens, wurden die Prinzipien dieser Reform nicht mit den anerkannt repräsentativen Gewerkschaften der betroffenen Sektoren – lies FNCTTFEL-Landesverband und FCPT-Syprolux bei der Eisenbahn, FGFC und FNCTTFEL-Landesverband bei den Gemeinden und OGBL und LCGB bei den Arbeitern und Privatbeamten – ausgehandelt. Dies verstößt gegen anerkanntes internationales Recht, welches allen repräsentativen Gewerkschaften, auch im öffentlichen Dienst, ein Verhandlungsrecht zugesteht. Dieses Recht wurde nicht beachtet, und, ergo, dürfte dieses Abkommen so nicht bei Gemeinden, den Eisenbahnen und anderen assimilierte Sektoren angewandt werden.
Zweitens, sind verschiedene Aspekte dieser Reform in diesen Sektoren überhaupt nicht durchführbar. Sowohl die undifferenzierte Stage-Zeit von 3 Jahren, ebenso wie das geplante Bewertungssystem, sind beispielsweise bei der Eisenbahn und den Gemeinden einfach nicht praktikabel. Eine Stage- und Ausbildungszeit von 3 Jahren für Busfahrer, Zugbegleitpersonal, um nur diese zu nennen, ist mehr als grober Unfug; sie sind schädlich für den Ablauf des Betriebes, der keine Stagiare, sondern vereidigte Beamten auf diesen Posten braucht. Das Bewertungssystem wird in diesen Sektoren zur reinen Willkür, denn dabei entscheidet beispielsweise in den Gemeinden der Schöffenrat, also der politische Patron, über die Bewertung des Personals!
Wir bleiben dabei: diese Reform ist falsch und kann so nicht in den Sektoren, wo andere Gewerkschaften repräsentativ sind, angewandt werden!
Justin Turpel
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