Jean-Claude Thümmel:Ein neues Gehälterabkommen
Jean-Claude Thümmel:Ein neues Gehälterabkommen
Bescherung
Der Tag war gut gewählt. Das Wetter passte und die Erwartungen waren groß, wenn auch nicht allzu groß. Aber wie sagt man so schön, die Vorfreude ist die schönste. Nun ja, eine der Schönsten zumindest. Pünktlich zum 5. Dezember 2016 verkündete der Minister für die öffentliche Funktion und gleichzeitig Innenminister, Dan Kersch, die freudige Botschaft. Ein neues Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst erblickte an diesem 5. Dezember 2016 das Licht der Welt.
Man habe es sich nicht einfach gemacht, so beide Seiten. Die Verhandlungen seien intensiv gewesen und hätten sich über mehrere Monate hingezogen. Nur gut, dass das Ganze schön abgeschirmt von allen anderen Interessierten, auch im öffentlichen Dienstleistungsbereich tätigen Gewerkschaften, stattgefunden hat. Aber so ist das halt; wenn man ungestört sein und bleiben will, sollte man nicht zu viele Akteure mit ins Boot nehmen. Es wurde also nach altbekannter Manier und nach altbekanntem Muster Sozialpartnerschaft betrieben. Nach Meinung vieler war die Regierung in einer Form Bringschuld gefangen und konnte oder wollte auch kein Zeichen setzen.
Zum Beispiel in Richtung Demokratisierung der Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst. Wir haben immer wieder im Lande der vergangenen Jahre auf eben dieses Demokratiedefizit aufmerksam gemacht. Unsere Forderung hat nicht geändert. Bei Verhandlungen müssten alle im öffentlichen Sektor aktiven Gewerkschaften mit am Tisch sitzen. Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen; nochmals mit Nachdruck! Es gibt eine Konvention der internationalen Arbeitsorganisation mit Sitz in Genf die folgendes besagt: Wenn die Abänderung der Beschäftigungsbedingungen verhandelt werden sollen, so müssen alle Arbeitnehmervertretungen mit am Tisch sitzen. Übrigens, diese Konvention wurde am 16. Dezember 1980 im Plenum der internationalen Arbeitsorganisation gutgeheißen und am 30. November 2000 von der luxemburgischen Abgeordnetenkammer ratifiziert.
Mehr in die Lohntüte ab 2018
Der oder die jeweiligen Ressortminister haben also seither nicht nur Gewerkschaftsrechte nicht respektiert, sondern auch gleichzeitig den Willen der gewählten Volksvertreter ignoriert. Ein doch ziemlich starkes Stück! Und wir bleiben dabei: alle Gewerkschaften müssen mit am Tisch sitzen! Dies haben wir wiederholt - und werden wir nicht müde zu wiederholen. Das haben wir übrigens auch anlässlich beider Zusammenkünfte mit dem Minister Dan Kersch deutlich gemacht. Zusammenkünfte bei denen wir unsere Forderungen in Sachen „Gehälterabkommen“ präsentiert haben. Wobei die Forderungen des Landesverbandes sich ganz klar im Bereich qualitativer Verbesserungen bewegen. Wir stellen heute fest, dass sich keiner unserer Vorschläge auch nur ansatzweise im „Accord salarial“ vom 5. Dezember 2016 wiederfindet. Und obwohl das Regierungsprogramm in Sachen Lohnaufbesserungen eigentlich keinen Spielraum zuließ, spricht das Abkommen vom 5. Dezember eine relativ deutliche Sprache. Und obwohl der Minister bei der Vorstellung des Abkommens an die bevorstehende Steuerreform, sowie auf die Wiedereinführung der integralen automatischen Indexanpassung erinnerte, bleibt die Regierung offensichtlich auch weiterhin spendabel. Denn das insgesamt 24 Punkte umfassende Abkommen ruht eigentlich auf drei quantitativen Säulen. Am 1. April 2017 wird eine einmalige Prämie in Höhe von einem Prozent des Jahresgehaltes 2016 ausbezahlt. Zum 1. Januar 2017 wir die Essenszulage um rund 30 Prozent erhöht. Und zum ersten Januar 2018 gibt es für jeden 1,5 Prozent mehr in der Lohntüte. Balsam für viele, jetzt kurz vor dem Jahresendeinkaufsstress. Neben diesen quantitativen Verbesserungen sollen eine Reihe von Anpassungen kommen in Sachen Teilzeitarbeit und Sozialurlaub. Dem Thema Gesundheit - Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind weitere Kapitel gewidmet.
Unsere Forderungen
Das komplette Abkommen kann man auf Seite 5 dieser Signalausgabe finden. Aber nochmals zurück zu den Vorschlägen, welche der Landesverband bereits am 1. August 2016 dem Minister per Brief übermittelt hatte. Wir fordern weiterhin die Wiedereinführung der sogenannten Spezialregime in Kombination mit einer Proratisierung der Bonifikationsjahre. Hier schalten die wechselnden Ressortminister seit der großen Reform von 1998 ganz einfach auf taub. In die gleiche Richtung geht unsere Forderung nach einer einheitlichen Wiedereinführung der Vorruhestandsregelung für den gesamten öffentlichen Dienst. Diese Vorruhestandsregelung ging im Gefolge der oben genannten Pensionsreform von 1998 in vielen Teilen der öffentlichen Funktion verloren. Des Weiteren fordert der Landesverband weiterhin die Wiedereinführung des „Trimestre de faveur“ sowie die Rückkehr zur Nicht-Proratisierung des Jahresurlaubs. Beides Maßnahmen aus dem Sparpaket, von der Regierung „Zukunftspak“ genannt.
Nicht zuletzt sieht der Landesverband den Zeitpunkt gekommen, um objektiv und ehrlich über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu verhandeln. Wir fordern eine substanzielle Verkürzung der Wochenarbeitszeit angesichts der Tatsache, dass seit mehr als 40 Jahren sich in unserem schmucken Land nichts an der Arbeitszeitfront getan hat. Nach mehr als vier Jahrzehnten praktischem Stillstand, wäre ein solcher Schritt mehr als angebracht. Und angesichts der Digitalisierung der Arbeitswelt, der einzig richtige. Natürlich gehört schon etwas Mut dazu, dieses Thema konsequent anzupacken.
Fazit: Die Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst sind weder demokratischer noch transparenter geworden. Heraus gekommen sind lediglich „Zuckerl“, welche angesichts der mehr als guten wirtschaftlichen Lage unserer Meinung nach weder ausreichend sind, noch die richtige Weichenstellung bedeuten.
Jean-Claude Thümmel
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Leiter 12
7.35 Ko
