Berufskammerwahlen im öffentlichen Dienst
Berufskammerwahlen im öffentlichen Dienst
Spätestens am 20. März 2015 wird jedem Beamten und jedem Angestellten im Öffentlichen Dienst ein Wahlzettel zugeschickt mit dem er bis zum 31. März seine Vertreter in die Berufskammer wählen kann.
Durch diese Wahlen wird entschieden wer die öffentlichen Bediensteten in den nächsten Jahren gegenüber ihrem Arbeitgeber und der Regierung vertreten soll.
Der FNCTTFEL-Landesverband und der OGBL treten bei diesen Berufskammerwahlen erstmals auf gemeinsamen Listen an, sowie es schon bei den Personalvertreterwahlen im Gemeindesektor 2012, als auch bei den Salariatswahlen 2013 der Fall war.
Dies ist bedingt durch einen Kooperationsvertrag, welcher beide Gewerkschaften am 6. Dezember 2011 unterschrieben und sich als zwei gleich starke Partner verpflichtet haben sich dem immer stärker werdenden Druck zu wiedersetzen und für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen.
Im Gemeindesektor
Im Gemeindesektor stellt der FNCTTFEL-Landesverband eine treibende und unabdingbare Kraft zur Verteidigung der Interessen des Gemeindepersonals dar. Der FNCTTFEL-Landesverband und der OGBL sind die entschiedensten Gegner von Sozialabbau, Auslagerung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Ihre Vorschläge zum Ausbau der öffentlichen Dienste und zur Verbesserung der Situation des Personals zeugen von hoher Kompetenz.
FNCTTFEL-Landesverband und OGBL bringen Leute und Gewerkschaften an einen Tisch, die gemeinsam stärker sind und mehr erreichen als durch die Alleinvertretungsansprüche einzelner. Leider ist der Landesverband bei den Gemeindebeamten und -angestellten bisher in der Berufskammer mit nur einem von fünf möglichen Mandaten vertreten.
In der „Commission centrale“ im Innenministerium, wo alle Gesetze und Reglemente zur Situation des Gemeindepersonals verhandelt werden, ist die FGFC mit sechs Vertretern, der FNCTTFEL-Landesverband hingegen nur mit einem einzigen Vertreter repräsentiert!
Eine Stärkung des FNCTTFEL-Landesverbandes und des OGBL in diesen Gremien, eine paritätische, gleichwertige Besetzung von FGFC und FNCTTFEL- Landesverband/OGBL in der Berufskammer und der „Commission centrale“ würde eine wesentlich konsequentere Verteidigung der Belange des Gemeindepersonals mit sich bringen.
Doch dazu müssen der FNCTTFEL-Landesverband und der OGBL mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten gestärkt aus diesen Wahlen hervorgehen. Dann werden sie das Gemeindepersonal auch in anderen wichtigen Gremien, wie der Disziplinarkommission, der Schlichtungskommission und den Examenskommissionen vertreten können.
Liste 5
An die Mitglieder des FNCTTFEL-Landesverbandes und des OGBL ergeht also der Aufruf dafür zu sorgen, dass ihren Kandidatinnen und Kandidaten, der Liste 5, bei diesen Wahlen keine Stimmen verloren gehen.
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