Info Umsetzung Reform
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Der Generalorder Nr. 3 zugestimmt
Sektor Eisenbahnen stimmt unter Vorbehalt zu
Werte Kollegin, Werter Kollege,
Am 24. März 2015 wurde bekanntlich die Reform im öffentlichen Dienst, sowie das daran gekoppelte Gehälterabkommen vom Parlament verabschiedet. Da das Eisenbahnerstatut an jenes der Beamten im öffentlichen Dienst gebunden ist, und der Landesverband an den Verhandlungen der CGFP mit der vorigen CSV-LSAP-Regierung ausgeschlossen war musste man das ausgehandelte Reformabkommen akzeptieren und dessen Transposition in der paritätischen Kommission bei den CFL für die CFL-Eisenbahner aushandeln. Es darf nicht vergessen werden, dass die vom damaligen Minister Biltgen und der CGFP ausgehandelte Reform den meisten im öffentlichen Dienst Beschäftigten mehr oder weniger Laufbahnverschlechterungen bescherte. Als Landesverband hatten wir die Reform in dieser Form immer wieder abgelehnt. Wir mussten sie trotzdem so bei der CFL mittragen.
Anlässlich einer außerordentlichen Konferenz des Sektors Eisenbahnen am 3. Juli 2015 gab die Konferenz der „Commission paritäre“ grünes Licht für den Entwurf des großherzoglichen Reglementes, welche die großen Richtlinien der Reform bei der CFL umsetzen soll und das Eisenbahnerstatut dementsprechend anzupassen. Das Reglement wurde im September 2015 vom Regierungsrat angenommen und von einer Stellungnahme des Staatsrates entbunden.
Nachdem das Eisenbahnerstatut angepasst war, stand das Gerüst für die Umsetzung der Reform bei den CFL. In weiteren Verhandlungsrunden beschäftigte eine interne Arbeitsgruppe damit interne Reglemente als Ausführungsbestimmungen auf die Reform abzustimmen. Eines dieser Reglemente ist die Generalorder Nr. 3, welche die einzelnen Laufbahnen mit ihrem Verlauf für die Eisenbahner im Detail regelt. Das Projekt der zukünftigen „OG Nr.3“ wurde am 1. Juni 2017 auf dem Delegiertentag des Landesverbandes den Personalvertretern vorgestellt. Am 16. Juni 2017 beschäftigte sich außerdem ein Seminar mit diesem Thema.
Die 43. Konferenz des Sektors Eisenbahnen übte Kritik an dem vorgelegten Projekt. In einer Abstimmung lehnten die Delegierten dieses Projekt vorerst ab und forderten die Vertreter des Landesverbandes in der Arbeitsgruppe auf, Verbesserungen nachzuverhandeln.
Die Nachverhandlungen kamen Ende Oktober zu einem vorläufigen Abschluss. Insgesamt konnten bei den schwierigen Verhandlungen einige Verbesserungen erzielt werden. Die zweite Konferenz des Sektors Eisenbahnen am 15. November 2017 nahm nach sachlichen Diskussionen das nun vorliegende, verbesserte Projekt der Generalorder Nr. 3 mit überzeugender Mehrheit an. Es muss für den Landesverband auch immer möglich sein, nachträglich auftretende Ungereimtheiten zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben.
Die Zustimmung der Konferenz gilt nur der nachgebesserten Generalorder Nr. 3, sie ist kein Freibrief für weitere interne Reglemente, die noch aufgrund der Eisenbahnerschaft aufgezwungenen Statutenreform, angepasst werden müssen. Hier werden die Vertreter des Landesverbandes in der Arbeitsgruppe weiterhin aufgefordert bleiben, die bestmöglichen Verhandlungsresultate zu erzielen.
Zukünftig wird sich der Landesverband auf nationalpolitischer Ebene beim Ministerium des öffentlichen Dienstes einsetzen, um eine „Reform der Reform“ zu erreichen. Zu diesem Zweck hat der Landesverband bereits schriftlich eine dringliche Unterredung beim Minister des öffentlichen Dienstes beantragt.
Der Sektor Eisenbahnen des
FNCTTFEL-Landesverbandes
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2017-11-21 INFO Umsetzung Reform 386.50 Ko