Gleitende Arbeitszeit bei der Stadt Luxemburg
Gleitende Arbeitszeit bei der Stadt Luxemburg
Ab 1. Januar 2011 wurde jenen Kategorien des Personals bei der Gemeinde Luxemburg, die nicht in Schichtdienst oder Mannschaftsarbeiten eingebunden sind, ein uniformes Gleitzeitschema aufgezwungen, dessen Überarbeitung nach einer Anlaufzeit versprochen wurde. Mehr als ein Jahr später ist diese Überarbeitung überfällig.
Überarbeitung der gleitenden Arbeitszeit dringend nötig
Die gleitende Arbeitszeit gehört zu den kleinen Vorteilen, in deren Genuss seit Mitte der 80er Jahre nach und nach die administrativen und technischen Beamten je nach Dienststelle gekommen sind. Gewiss, sie ist nicht überall umsetzbar, bei Mannschafts- und/oder Schichtarbeit ist die Gleitzeit unrealistisch. In den meisten Dienststellen bei der Gemeinde war die Gleitzeit folglich nach den betrieblichen Eigenheiten und Sachzwängen ausgerichtet, historisch gewachsen und folglich komplett an die Bedürfnisse der jeweiligen kommunalen Dienststelle angepasst.
In Zeiten wo die Entscheidungsträger nur noch zu starren Einheitslösungen fähig sind, wo unser Patronat immer weniger in der Lage ist, flexible Lösungen auch nur ansatzweise anzudenken, hatte die Personaldirektorin eine einheitliche Lösung für alle Dienststellen ausgetüftelt. Ihr unsäglicher Vorgänger war kläglich mit demselben Unterfangen gescheitert. Der Widerstand gegen das Projekt war groß. Doch mit der Rückendeckung des damaligen Bürgermeisters wurde die neue Regelung der Gleitzeit durchgesetzt.
Dabei gab es einige Verbesserungen, aber vor allem Verschlechterungen. So zum Beispiel der Verlust der „Toleranz“, die je nach Betrieb zwischen 10 und 15 Minuten Gutschrift pro Tag betrug und das Abschaffen der „Paistonn“. Für Arztbesuche wurden 24 Stunden im Jahr als Zeitgutschrift zur Verfügung gestellt. Parallel dazu wurden die Öffnungszeiten, abhängig vom Betrieb, in der Regel um 1 Stunde verlängert: von 11.30 auf 12.00 Uhr und von 16.30 auf 17.00 Uhr. Positiv ist, dass die Gemeindebetriebe seither in der Regel ihren Beamten gestatten können, bis zu 2 ganze oder 4 halbe Arbeitstage zu kompensieren.
Die Überarbeitung des geltenden Schemas nach der bisherigen Testphase ist umso dringender, als bei den Staatverwaltungen seit November letzten Jahres ebenfalls ein neues Reglement zur gleitenden Arbeitszeit in Kraft ist, das einige Verbesserungen gegenüber unserem derzeitigen Regime enthält.
Ein Vergleich lohnt sich
Ein Vergleich beider Bestimmungen lohnt sich und erlaubt es, die Vor- und Nachteile des einen oder anderen Systems konkreter herauszuschälen, als da sind:
- Arbeitswoche: Da Reglement bei der Gemeinde verliert hierüber kein Wort (also gelten die gesetzlichen Bestimmungen), jenes beim Staat spricht von 5 Arbeitstage, zwischen montags und samstags. – Der Samstag droht alles immer mehr wieder ein ganz normaler Arbeitstag zu werden (bis die 48 Stunde wiederkehrt?!).
- „Amplitude“: Die Gesamtarbeitszeit kann sich beim Staat von 07.00 bis 19.30 Uhr erstrecken, bei der Gemeinde nur bis 19.00 Uhr; ihre Ausdehnung beim Staat ist nicht als positiv zu bewerten.
- Als großes Plus wurde beim Staat der Beginn der „Plage Fixe“ auf 09.00 Uhr festgelegt.
- Negativ ist die Festschreibung einer obligatorischen Mittagspause von einer Stunde beim Staat (bei der Stadt Luxemburg: eine halbe Stunde)
- Öffnungszeiten: Beim Staat 08.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr (6 Stunden). Bei der Gemeinde hingegen haben die per neuem Reglement verlängerten Öffnungszeiten (08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr – also 7,5 Stunden) mehr Sachzwänge bewirkt.
- „Cas de force majeure“: Wird beim Staat zur Arbeitszeit gerechnet, bei der Gemeinde nicht.
- Feiertagsstunde: Die Gemeinde hatte gegenüber dem Staat den Vorteil, dass bisher für den Tag direkt vor einem gesetzlichen Feiertag eine Stunde zugute geschrieben wurde. In Verhandlungen mit der alleinigen Salariatsdelegation ist die Personaldirektorin aber im Begriff (unter Umgehung der Beamtendelegation), auch an dieser Stunde zu sägen.
- Kompensieren: Hier ist die Regelung beim Staat nicht eindeutig formuliert. Da man bis zu 40 Stunden auf der Uhr ansammeln kann, wird in manchen Verwaltungen davon ausgegangen, dass man die integral oder stückchenweise kompensieren kann. Aus anderen Verwaltungen wird uns berichtet, es wäre nur ein halber oder ein ganzer Kompensierungstag/Monat maximal gestattet. Zudem: Um 40 Stunden anzusammeln, muss man schon 4 Wochen lang jeden Tag 10 Arbeitsstunden geleistet haben. Positiv ist bei der Gemeinde, dass die Betriebe in der Regel ihren Beamten gestatten, bis zu 2 ganze oder 4 halbe Arbeitstage zu kompensieren. Das Verleitet auch nicht zum Ansammeln von 40 Stunden auf Kosten der eigenen Gesundheit.
- Absolut positiv ist an der Regelung beim Staat, dass alle Arztbesuche und vom Arzt verschriebenen und von der Krankenkasse vergüteten medizinischen Pflegen zur Arbeitszeit zählen. Da VdL-Reglement hingegen gestattet nur 24 Stunden Arztbesuch im Jahr.
Gewiss, keines der beiden Reglemente ist perfekt. Dem Landesverband war die alte Lösung noch immer die liebste. Wir werden jedenfalls am Ball bleiben um dafür zu sorgen, dass zumindest aus dem Reglement beim Staat jene wirklichen Verbesserungen auch in unser Gleitzeitmodell einfließen.
Armand Loesch
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